Meldepflicht jedes Jahr bis 31. März für das Vorjahr
Beiträge zur Künstlersozialkasse sind immer noch ein vernachlässigter, dann überraschender Bereich der Sozialversicherungspflicht. Häufig fällt erst bei einer Sozialversicherungsprüfung auf, oder wird erstmals bewußt, dass - und was - Beiträge für künstlerische Leistungen, die ein Unternehmer beauftragt und erhalten hat, abzuführen gewesen wären. Von den negativen Aspekten einer sozialversicherungsrechtlichen Pflichtverletzung (Strafverfahren) abgesehen, trifft diese eventuell Jahre zurückreichende Zahlungspflicht viele Unternehmen ungünstig.
Im Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz -KSVG) sind die Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung entsprechender Beiträge geregelt.
Verpflichtet sind nach § 24 KSVG alle Unternehmer die eines der folgenden Unternehmen betreiben:
Zur Künstlersozialabgabe sind nach § 24 KSVG Abs. 2 auch Unternehmer verpflichtet,
Das heißt, dass Zahlungen an Künstler (im Sinne des Gesetzes), in der Praxis also Unternemer die Werbe"leistungen" im weiteren Sinn erbringen, meldepflichtig sind, und zwar durch das Unternehmen, das diese Leistungen in Anspruch genommen hat. Es ist bis heute immer noch nicht durchgängig bekannt, dass bei Inanspruchnahme z.B. graphischer Leistungen oder Werbeleistungen der Unternehmer, der diese beauftragt, meldepflichtig (und zahlungspflichtig) ist.
Was sind die klassischen Leistungen, die für den Auftraggeber eine Melde- und Zahlungspflicht auslösen:
Zusammengefaßt heißt das, dass Unternehmen 5% zusätzlich auf die Rechnung für künstlerische Leistungen, die sie beauftragt und bezahlt haben, an die KSK zahlen müssen, sofern sie einen Einzelunternehmer beauftragt haben. Das beudetet auch, dass bei Beauftragung einer GmbH, GmbH & Co. KG oder sonst befreiten Unternehmensform keine KSK-Zahlungspflicht entsteht. Eine glatte Benachteilgung selbständiger Künstler, weil bei entsprechendem Auftragsvolumen die Unternehmer sicher eine Wahl zu ihren Gunsten treffen werden. 5% sind schlichtweg nicht zu unterschätzen.
Weitere Informationen und auch Formulare gibt es auf der Seite der KSK