Blick vom Landtag bei Sonnenuntergang nach Westen

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Verwaltungsrecht

Wie das Zivilrecht gehört auch das Verwaltungsrecht zu den Standardkompetenzen eines Rechtsanwaltes. Abgabenrecht (Steuerrecht) ist ebenso klassisches Verwaltungsrecht, die Abgabenordnung war das erste kodifizierte Verwaltungsverfahrensrecht (in der alten Fassung).

Wie das Sozialrecht bietet auch das Verwaltungsrecht eine unübersehbare breite Streuung von Vorschriften (Gesetzen, Verordnungen, ...), die eine einheitliche Beschreibung unmöglich machen.

Unsere Kompetenz liegt in Detailfragen zum Verfahrens- und Prozessrecht, sowie individuellen speziellen Einzelfällen. Häufig ist die Aufklärung des Sachverhaltes im Detail der Schlüssel zum Erfolg, und ebenso häufig ist die sachliche Absprache mit den Behörden im Vorfeld hilfreicher, als das Beharren auf eventuell weit auslegungsfähigen Rechtsansichten. 

Wir vertreten im Vorfeld in Gesprächen und Erörterungen mit den zuständigen Behörden, meist in Zusammenarbeit mit Fachberatern des jeweiligen Sachgebietes (Bausachen; Gewerberecht; Genehmigungen), und helfen im Fall des Falles dann auch bei der gerichtlichen Klärung der Fragen. Dabei sind uns die besonderen Voraussetzungen und "Spielregeln" des einstweiligen Rechtsschutzes bekannt und bewußt.


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