Blick vom Landtag bei Sonnenuntergang nach Westen

Kanzleilogo
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Einkommensteuer

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker"

Wir erstellen Steuererklärungen für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Anleger. Profitieren Sie von einem direkten Informationsfluss und langjähriger Erfahrung bei der steuerlichen Beratung vermögender Privatpersonen. Wir bieten umfassende Beratung beginnend bei den steuerrelevanten Unterlagen bis hin zur Erarbeitung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Überprüfung der Steuervorauszahlungen und Unterstützung bei der Einschätzung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Anlageentscheidungen.

Unsere Beratungsschwerpunkte:
Steuererklärungen
  • Prüfung der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung 
  • Ermittlung der Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung 
  • Berücksichtigung entstandener Kosten 
  • Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen
Kapitalkontenentwicklung
  • Aufstellung zur Entwicklung des Kapitalkontos 
  • Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Anteilsveräußerungen
Steuerplanungen
  • Hochrechnung der Steuerlasten 
  • Planung der Steuervorauszahlungen 
  • Steuerliche Auswirkungen von Anlageentscheidungen
Internationale Beratung
  • Anträge auf Erstattung von Quellensteuer 
  • Prüfung des Anwendungsbereiches des AStG bei Wegzügen und Beteiligungen an Holdinggesellschaften 
  • Prüfung der Voraussetzungen einer beschränkten Steuerpflicht

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