Mit dem Austritt aus der EU hat das Vereinigte Königreich auch eine Vielzahl einheitlich regulierender Verträge verlassen.
So verlieren Unionsmarken den Schutz auf britischem Boden.
Das Austrittsabkommen regelt diese Situation. Demnach werden Unionsmarken, soweit sie registriert sind, ohne weiteres Zutun zu einer "comparable UK trademark".
Es bedarf insoweit keiner weiteren Handlung. Für noch in der Schwebe befindliche Markenanmeldungen, ist nachstehender Link eine ausführliche Informationsquelle.
https://www.gov.uk/guidance/eu-trademark-protection-and-comparable-uk-trademarks