Blick vom Landtag bei Sonnenuntergang nach Westen

Kanzleilogo
Platzl 4 (Orlando Haus)
D-80331 München
Telefon+49 (0)89 224655
e-Mail: info@dr-weigl.com (keine Mail bei Fristsachen)
Datev digitale Kanzlei Sevdesk Digitaler Partner silber
Impressum Datenschutz eMail-security                            

Steuerfreie Wohnungsüberlassung

Verbesserung der degressiven Abschreibung in den jahren 2020 und 2021

In den Ballungsräumen, in denen der Wohnraum immer teurer wird, möchte der Gesetzgeber einen Anreiz schaffen dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besser abzudecken und die Möglichkeit zu schaffen, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bezahlbaren Wohnraum anbieten können. 

Der neue § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG: 

Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt. Dabei ist keine Arbeitgeberzusatzleistung Voraussetzung. Die Regelung gilt für Überlassungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, wobei Arbeitnehmer auch (beherrschende) Gesellschafter/Geschäftsführer sein können. Hier muss man allerdings genau prüfen, ob die Überlassung betrieblich oder letztlich gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. 

Sinn der Regelung ist es, das letzte Drittel des ggf. vergünstigt überlassenen Wohnraums steuer- und sozialversicherungsfrei zu halten. So mancher Arbeitgeber ist bei der Wohnraumbeschaffung behilflich, entweder weil er es sich leisten kann und eine gewisse soziale Komponente erfüllt, oder weil er ansonsten kaum noch Mitarbeiter findet. 

Dies ist rückwirkend ab 2020 anzuwenden. Der Vorteil ist, dass bei einer Miete von mindestens zwei Drittel der Arbeitnehmer das nicht zu bezahlende Drittel auch nicht versteuern muss. Dies gilt mittlerweile auch für die Sozialversicherung (§ 2 Abs. 4 SvEV), so dass auch keine Sozialversicherung anfällt.


Copyright © 2021 · All Rights Reserved ·