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Private Equity

"Wer eine sichere Kapitalanlage sucht, sollte in Steuern investieren:
die haben immer eine steigende Tendenz!"

Was ist Private Equity?

Private Equity bezeichnet Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen. Dabei stellen Investoren oder Beteiligungsgesellschaften Kapital zur Verfügung, um Unternehmen finanziell zu stärken, weiterzuentwickeln und ihren Unternehmenswert langfristig zu steigern.

Private-Equity-Investitionen erfolgen in der Regel direkt und über einen längeren Zeitraum. Ziel ist es häufig, das Unternehmen strategisch und wirtschaftlich weiterzuentwickeln und die Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern.

Typische Anwendungsbereiche

  • Finanzierung von Wachstum und Expansion
  • Unternehmensnachfolgen
  • Restrukturierungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Management-Beteiligungen

Formen von Private Equity

  • Growth Capital: Kapital für wachstumsstarke Unternehmen
  • Buy-outs: Erwerb von Unternehmensanteilen oder ganzen Unternehmen
  • Venture Capital: Finanzierung junger Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial
  • Management-Beteiligungen: Beteiligung von Führungskräften am Unternehmen

Für Unternehmen kann Private Equity den Zugang zu Kapital, strategischer Beratung und unternehmerischem Know-how eröffnen. Für Investoren steht regelmäßig die Wertsteigerung des Unternehmens und ein späterer erfolgreicher Exit im Vordergrund.

Da Private-Equity-Transaktionen häufig komplexe steuerliche und rechtliche Fragestellungen mit sich bringen, ist eine sorgfältige steuerliche Strukturierung und laufende Beratung von besonderer Bedeutung.

Neben der laufenden Beratung gibt es immer wieder spezielle Anlässe, in denen Sie Expertise in der Steuerberatung benötigen. Wir unterstützen Sie bereits bei der Unternehmensgründung und übernehmen die komplizierte Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt sowie die umsatzsteuerliche Registrierung. Des Weiteren helfen wir bei den ersten Entscheidungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit - Rechtsformwahl, Wahl der Umsatzbesteuerungsart, Form der Gewinnermittlung etc.. Kombiniert mit der Rechtsberatung erstellen wir Gesellschaftsverträge und Arbeitsverträge und erleichtern den Start in die Selbständigkeit. 

Doch auch im weiteren Verlauf gibt es immer wieder spezielle Beratungsanlässe. Wir beraten Sie bei Umstrukturierungen wie Verschmelzungen und Formwechseln, Unternehmenskäufen und Börsengängen. Hierbei haben wir stets neben den rechtlichen Aspekten auch die steuerlichen Auswirkungen im Blick. Auch bei Fragen im internationalen Steuerrecht, wie der Begründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft im Ausland oder beim Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite. 

Unsere Beratungsschwerpunkte:

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