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Vertretung vor Gericht

"Denn weil du so auf Recht pochst, sei gewiss:
Recht sollst du bekommen,
mehr als du begehrst."

Justizia auf dem Dogenpalast

Anwälte waren seit dem 1. Januar 2000 berechtigt, neben den Gerichten, bei denen sie ursprünglich explizit zugelassen waren (inzwischen bezieht sich die Zulassung nicht mehr auf Gerichte, sondern die jeweiligen Rechtsanwaltskammer), auch vor allen anderen Amts- und Landgerichten in Deutschland zu vertreten. Soweit ein Rechtsanwalt bei einem Oberlandesgericht zugelassen war durfte er seit dem 1.7.2002 auch vor allen anderen Oberlandesgerichten vertreten. Dies hat sich grundlegend geändert.

In Strafsachen sind alle Rechtsanwälte berechtigt, vor allen Gerichten in Deutschland zu vertreten, so auch vor dem Bundesgerichtshof. 

In Zivilsachen sind Rechtsanwälte inzwischen nur noch vor dem Bundesgerichtshof gesondert zuzulassen. Vor allen anderen Gerichten können sie vertreten.

In Patentsachen können Rechtsanwälte auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht, in Patentnichtigkeitssachen auch vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Ebenso ist eine Vertretung in Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterangelegenheiten vor allen Behörden (so dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum - vormals Harmonisierungsamt - in Alicante) möglich.

In Steuersachen können wir auch vor dem Bundesfinanzhof vertreten.

Vertretung vor Gericht in Zivilsachen
  • alle Amtsgerichte
  • alle Landgerichte und
  • alle Oberlandesgerichte
  • Bayerisches Oberstes Landesgericht (Revisionen in nach dem Gesetz zugewiesenen bayrischen Rechtsangelegenheiten) 
  • für Fälle vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen vermitteln wir Kontakt zu hier zugelassenen Rechtsanwälten und übernehmen die Kommunikation mit diesen
Vertretung vor Gericht auch vor dem obersten Bundesgericht in  
  • Arbeitsrechtsangelegenheiten
  • Verwaltungsrechtsangelegenheiten
  • Strafrechtsangelegenheiten
  • Sozialrechtsangelegenheiten 
  • Marken, -Design und Patensrechtsangelegenheiten vor dem Bundespatentgericht
gewerblicher Rechtsschutz, einstweilige Verfügung
  • Erstellung von Schutzschriften zur Vermeidung einstweiliger Verfügungen ohne mdl. Verhandlung
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen; Durchsetzung der Ansprüche (Sequestration in Markensachen); Sicherstellung der wirksamen Vollziehung etc.
  • Gerichtsverfahren erster und zweiter Instanz
  • Abschlussschreiben und eventuelle Überleitung ins Hauptsacheverfahren
Verfassungsgericht; Europäische Gerichte
  • Verfassungsbeschwerde; Eilanträge; Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Vertretung vor den Europäischen Gerichten
  • Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 

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