Die Notwendigkeit und das Recht sowie die Möglichkeit, sich in Vereinigungen oder Gemeinschaften zu organisieren geht bis in die früheste Zeit unserer Entwicklung zurück. Sobald Besitz oder Eigentum (je nach Kultur geregelt) möglich und durchsetzbar waren, bedurfte es allgemeiner und anerkannter Regelungen hierzu.
Je höher entwickelt und komplexer die Wirtschaftsstrukturen wurden, um so komplizierter entwickelte sich das dazu notwendige Gesellschaftsrecht. Die Grundzüge greifen immer noch auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurück, je nach Gesellschaftsform wurden die dann notwendigen Spezialregelungen in eigenen Gesetzen verankert.
Wir beraten und vertreten in fast allen Rechtsfragen zum Thema Gesellschaftsrecht, soweit wir nicht kompetent oder unsere Leistungsfähigkeit überschritten würde, sind wir mit der Auswahl und auch Koordination mit und von entsprechend qualifizierten und leistungsfähigen Kanzleien behilflich.
Eines unserer besonderen Augenmerke liegt in der Beratung von (langjährigen) Familienunternehmen, sowie den Strukturen der Familien im Gesellschaftsumfeld. Nicht immer ist die Fortführung der Gesellschaft durch die Nachkommen möglich, oder sinnvoll. Eine Zerschlagung, Auflösung oder schlimmstenfalls verlustreiche insolvenzähnliche Abgabe an Finanzinvestoren ist oft die Konsequenz mangelnder Vorausschau. Natürlich möchte man gern über generationen aufgebaute Unternehmen weiter in der Familie behalten, aber ebenso natürlich sind die Fähigkeiten und Interessen breit gefächert, und müssen nicht zwingend denen der Unternehmensgründer entsprechen. Der klassiche Generationenablauf hat häufig genug zu teilweise erheblichen Problemen geführt. Inzwischen gibt es zusehends bewährte und akzeptierte Strukturen, die das Vermögen in der Familie belassen, klare Regeln bieten, und eine Übernahme von Aufgaben und Verantwortung intern und extern nach objektiv messbaren Kriterien gestatten. Die Ermittlung solcher Möglichkeiten und Umgestaltung bedarf eines sanften und einvernehmlichen Prozesses, an dessen Ende eine gesamtheitliche Lösung und anerkannte Regelung für die Zukunft stehen kann.