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Gesellschaftsrecht

Die Notwendigkeit und das Recht sowie die Möglichkeit, sich in Vereinigungen oder Gemeinschaften zu organisieren geht bis in die früheste Zeit unserer Entwicklung zurück. Sobald Besitz oder Eigentum (je nach Kultur geregelt) möglich und durchsetzbar waren, bedurfte es allgemeiner und anerkannter Regelungen hierzu.

Je höher entwickelt und komplexer die Wirtschaftsstrukturen wurden, um so komplizierter entwickelte sich das dazu notwendige Gesellschaftsrecht. Die Grundzüge greifen immer noch auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurück, je nach Gesellschaftsform wurden die dann notwendigen Spezialregelungen in eigenen Gesetzen verankert.

Wir beraten und vertreten in fast allen Rechtsfragen zum Thema Gesellschaftsrecht, soweit wir nicht kompetent oder unsere Leistungsfähigkeit überschritten würde, sind wir mit der Auswahl und auch Koordination mit und von entsprechend qualifizierten und leistungsfähigen Kanzleien behilflich.

Eines unserer besonderen Augenmerke liegt in der Beratung von (langjährigen) Familienunternehmen, sowie den Strukturen der Familien im Gesellschaftsumfeld. Nicht immer ist die Fortführung der Gesellschaft durch die Nachkommen möglich, oder sinnvoll. Eine Zerschlagung, Auflösung oder schlimmstenfalls verlustreiche insolvenzähnliche Abgabe an Finanzinvestoren ist oft die Konsequenz mangelnder Vorausschau. Natürlich möchte man gern über generationen aufgebaute Unternehmen weiter in der Familie behalten, aber ebenso natürlich sind die Fähigkeiten und Interessen breit gefächert, und müssen nicht zwingend denen der Unternehmensgründer entsprechen. Der klassiche Generationenablauf hat häufig genug zu teilweise erheblichen Problemen geführt. Inzwischen gibt es zusehends bewährte und akzeptierte Strukturen, die das Vermögen in der Familie belassen, klare Regeln bieten, und eine Übernahme von Aufgaben und Verantwortung intern und extern nach objektiv messbaren Kriterien gestatten. Die Ermittlung solcher Möglichkeiten und Umgestaltung bedarf eines sanften und einvernehmlichen Prozesses, an dessen Ende eine gesamtheitliche Lösung und anerkannte Regelung für die Zukunft stehen kann.

Gründung von Gesellschaften
  • Rechtsformwahl (welche Gesellschaft ist die richtige für den angestrebten Zweck
  • Steuerliche Folgen
  • Gründung, Durchführung und Beendigung
  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Berücksichtigung besonderer Fälle wie Eheschließung und Scheidung, Tod, Wechsel von Gesellschaftern
Umwandlung und Strukturierung
  • Rechtsformänderung, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung von Gesellschaften
  • Strukturierung von Haftungsrisiken (Immobilien außerhalb der Gesellschaft)
  • Umwandlungen; Nutzung von Buchwertfortführung, Steuern auf stille Reserven
Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Aufnahe neuer GesellschafterInnen
  • Ausscheiden
  • Unterstützung bei aussergerichtlicher Klärung von Disputen
  • Gerichtliche Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Familienunternehmen
  • Ganzheitliche Beratung von Familien(Unternehmen)
  • Erörterung familientauglicher Regelungen
  • Family Office; rechtliche und steuerliche Beratung sowie Controlling der Anlagestruktur (keine Vermögensanlagebeartung)
  • Family Compliance - Gestaltung und Betreuung von Familienstrukturen durch die Generationen
  • Gestaltung und Anpassung familienspezifischer Gesellschafts- und Nachfolgeregelungen
  • Beratung steuerlicher Konsequenzen der verschiedenen Möglichkeiten
Mergers & Acquisitions
  • Beratung von Firmenkäufen und Firmenverkäufen (steuerlich und rechtlich)
  • Umwandlungen
  • Veräußerung und Ankauf von Firmen-Immobilien

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