"Was, gute Freunde seid Ihr?
Oh, dann habt Ihr noch nicht
miteinander geerbt
Das Recht, sein Vermögen im Fall des Todes auf Dritte zu übertragen, ist auf der Welt höchst unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession). Das bedeutet, dass im Moment des Todes sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf dessen Erben übergehen.
Wer Erbe wird, bestimmt sich nach zum Teil komplexen Regelungen. Der Erblasser ist nicht gänzlich frei in seiner Verfügungsmacht, in Deutschland gibt es den sogenannten Pflichtteil. Das bedeutet, dass unabhängig vom Willen des Erblassers bestimmte Angehörige (Kinder) nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Andere Länder haben andere Regelungen, und dabei muss im Gestaltungsbereich auf verschiedene international (auch und gerade innerhalb der EU) mögliche Abweichungen Rücksicht genommen werden.
Da die zu vererbenden Vermögen immer größer werden, und persönliche Wünsche umgesetzt werden sollen, ist eine Analyse des Wunsches und Ausarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung von großer Bedeutung. Dies gilt schon bei "normalen" Privatvermögen, um so mehr aber bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen.
Die Vermeidung belastender, langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreite im Nachgang ist meist nur möglich, wenn die testamentarische Verfügung einer gerichtlichen Überprüfung auch standhält. Nicht jede Klausel eines Testaments, auch nicht wenn dieses notariell beurkundet wurde, hält am Ende - womöglich nach vielen Jahren und abweichender Entwicklung der Rechtsprechung - dieser Überprüfung stand.
Wir beraten wir alle betroffenen oder beteiligten Personen in allen erbrechtlichen Fragen. Oft wird im Todefall jemand durch Verfügung mit einem Amt betraut, dessen Umsetzung ihm ggf. fremd oder nicht vertraut ist (Testamentsvollstrecker), oder bei dessen Handhabung er sich unsicher ist oder fühlt. Nicht jeder ist in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen gleichermaßen begabt oder sicher. Mit solchen Ämtern kommen meist konkrete Pflichten, die ggf. intransparent sind, und deren Verletzung unangenehme Folgen haben können.
Wir beraten in allen erbrechtlichen Fragen, von der Erstellung des Testaments bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr solcher Ansprüche. Unsere Beratungstätigkeit bezieht auch und gerade steuerliche Fragen mit ein, da eine sinnvolle Übertragung von Vermögen nicht erst im Fall des Todes denkbar ist, sondern auch im Vorfeld und langfristig geplant zweckmäßig sein kann.