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Erbrecht

"Was, gute Freunde seid Ihr?
Oh, dann habt Ihr noch nicht
miteinander geerbt

Das Recht, sein Vermögen im Fall des Todes auf Dritte zu übertragen, ist auf der Welt höchst unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalzukzession). Das bedeutet, dass im Moment des Todes sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf dessen Erben übergehen.

Wer Erbe wird, bestimmt sich nach zum Teil komplizierten Regelungen. Der Erblasser ist nicht gänzlich frei in seiner Verfügungsmacht, in Deutschland gibt es den sogenannten Pflichtteil. Das bedeutet, dass unabhängig vom Willen des Erblassers bestimmte Angehörige (Kinder) nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Andere Länder haben andere Regelungen, und dabei muss im Gestaltungsbereich auf verschiedene international (auch und gerade innerhalb der EU) mögliche Abweichungen Rücksicht genommen werden.

Da die zu vererbenden Vermögen immer größer werden, und persönliche Wünsche umgesetzt werden sollen, ist eine Analyse des Wunsches und Ausarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung von großer Bedeutung. Dies gilt schon bei "normalen" Privatvermögen, um so mehr aber bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen.

Die Vermeidung belastender, langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreite im Nachgang ist meist nur möglich, wenn die testamentarische Verfügung einer gerichtlichen Überprüfung auch standhält. Nicht jede Klausel eines Testaments, auch nicht wenn dieses notariell beurkundet wurde, hält am Ende - womöglich nach vielen Jahren und abweichender Entwicklung der Rechtsprechung - dieser Überprüfung stand.

Wir beraten alle betroffenen oder beteiligten Personen in allen erbrechtlichen Fragen. Oft wird im Todefall jemand durch Verfügung mit einem Amt betraut, dessen Umsetzung ihm ggf. fremd oder nicht vertraut ist (Testamentsvollstrecker), oder bei dessen Handhabung er sich unsicher ist oder fühlt. Nicht jeder ist in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen gleichermaßen begabt oder sicher. Mit solchen Ämtern kommen meist konkrete Pflichten, die ggf. intransparent sind, und deren Verletzung unangenehme Folgen haben können.

Wir beraten in allen erbrechtlichen Fragen, von der Erstellung des Testaments bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr solcher Ansprüche. Unsere Beratungstätigkeit bezieht auch und gerade steuerliche Fragen mit ein, da eine sinnvolle Übertragung von Vermögen nicht erst im Fall des Todes denkbar ist, sondern auch im Vorfeld und langfristig geplant zweckmäßig sein kann.   

Übertragung zu Lebzeiten
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Vorbehalt von Rechten (Nießbrauch; Wohnrecht)
  • Sicherung des Vermögens mit Rückfallklauseln
  • Bewertung und Steueroptimierung 
Gestaltung von Testamenten; Erbverträge
  • Analyse der Nachfolgesituation
  • Einarbeitung der Wünsche in letztwillige Verfügungen; wer kann begünstigt oder ausgeschlossen werden; eventuelle Verzichtserklärungen mit Kompensation
  • alternative Nachfolgeregelungen; Stiftungen; Gesellschaften mit compliance-Regelungen (family compliance)
Betreuung von Erben und Mitwirkung bei deren Pflichten
  • Annahme oder Ausschlagung des Erbes; Ermittlung der Vermögenssituation
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses
  • Kommunikation mit Behörden; Nachlassgericht; Finanzamt
  • Kommunikation mit weiteren Berechtigten (Vermächtnisnehmer)
Gerichtliche Vertretung
  • Anfechtung von Testamenten oder Verträgen
  • Verteidigung gegen Ansprüche Dritter
  • Geltendmachung von Pflichtteils- oder Erbansprüchen
  • Vertretung im Finanzgerichtsverfahren bei Verteidigung gegen festgesetzte Erbschafts- oder Schenkungssteuer 
Testamentsvollstreckung; Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung durch einen unserer Rechtsanwälte
  • Hilfe bei Umsetzung durch Testamentsvollstrecker; Beratung bei rechtlichen Fragen 

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