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Gewerbliche Schutzrechte

verwitterte Hauswand in Venedig zeigt die calle dei avocatiWir beraten und vertreten Sie in Fragen der Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten (außer technischen Schutzrechten wie Patente und Gebrauchsmuster).

Hierbei helfen wir bei Beurteilung der Rechtslage, dem Erwerb des Schutzrechtes (Anmeldung beim jeweils zuständigen Amt), der Überwachung von Verlängerungsfristen, sowie eventuellen verletzenden Anmeldungen Dritter (Markenüberwachung).

Für den Fall der Rechtsverletzung unterstützen wir durch Einleiten geeigneter Schritte, wie Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung (incl. einstweiliger Rechtsschutz)

Wir unterstützen ebenfalls bei der Verteidigung des Schutzrechtes gegen Angriffe, und dem Angriff (Widerspruch oder Löschungsverfahren) gegen Schutzrechte Dritter, soweit diese rechtsverletzend sind oder unrechtmässig eingetragen wurden.

Urheberrecht
  • Beratung über den Schutzumfang und die Schutzmöglichkeiten von Werken nach dem UrhG
  • Wechselwirkung deutsches und internationales Urheberrecht; Berner Übereinkunft; Welturheberabkommen etc.
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte aus eigenem Urheberrecht (Abmahnung, gerichtliche Durchsetzung auch im einstweiligen Rechtsschutz)
  • Abwehr von Ansprüchen Dritter (Verteidigung gegen Abmahnungen, Vertretung in Gerichtsverfahren)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach unberechtigten Abmahnungen
Markenrecht (deutsch; europäisch und weltweit)
  • Anmeldung und Vertretung im Verfahren von deutschen und europäischen Marken; Marken nach dem Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen 
  • Hilfe bei der Auswahl von und Kommunikation mit Kooperationspartner in Ländern, die keinem Abkommen beigetreten sind und eine Markenanmeldung nur national zulassen
  • Verteidigung gegen Angriffe Dritter die das Ziel haben, eine angemeldete oder eingetragene Marke einzuschränken oder löschen zu lassen
  • Angriffe gegen Marken Dritter in deren Anmeldephase oder nach Eintragung; Löschungsverfahren  
Designschutz
  • Beratung über Schutzumfang und Schutzmöglichkeiten
  • Anmeldung und Vertretung bei den entsprechenden Behörden und Ämtern
  • Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr gegen unberechtigte Ansprüche Dritter
  • Abgrenzung zu anderen Schutzregelungen; Design zu Urheberrecht und UWG; eintragungsfreier Designschutz 
Wettbewerbsrecht (UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
  • Beratung über die Fragen des UWG in allen Aspekten
  • Hilfe bei der Gestaltung von Internetauftritten unter Berücksichtigung der (quasi unübersichtlichen) Fallstricke des UWG - Stichwort Abmahnfallen - AGB; Impressum; Datenschutz etc.
  • Vertretung gegenüber Verletzern
  • Verteidigung gegen Ansprüche Dritter - Abmahnung - einstweilige Verfügung - Hauptsacheprozess
Patentrecht; Gebrauchsmuster
  • generelle Beratung über die unterschiedlichen Schutzmethoden
  • Hilfe bei der Auswahl von und Korrespondenz mit Patentanwälten in Deutschland und weltweit 

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