Wir beraten und vertreten Sie in Fragen der Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten (außer technischen Schutzrechten wie Patente und Gebrauchsmuster).
Hierbei helfen wir bei Beurteilung der Rechtslage, dem Erwerb des Schutzrechtes (Anmeldung beim jeweils zuständigen Amt), der Überwachung von Verlängerungsfristen, sowie eventuellen verletzenden Anmeldungen Dritter (Markenüberwachung).
Für den Fall der Rechtsverletzung unterstützen wir durch Einleiten geeigneter Schritte, wie Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung (incl. einstweiliger Rechtsschutz)
Wir unterstützen ebenfalls bei der Verteidigung des Schutzrechtes gegen Angriffe, und dem Angriff (Widerspruch oder Löschungsverfahren) gegen Schutzrechte Dritter, soweit diese rechtsverletzend sind oder unrechtmässig eingetragen wurden.