Blick vom Landtag bei Sonnenuntergang nach Westen

Kanzleilogo
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Erbschaft / Schenkung

Wir helfen Ihnen, unnötige Erbschaftsteuern zu vermeiden durch eine frühzeitige Gestaltung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Auch bei Schenkungen, egal in welcher Höhe, sowie Erbschaften sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir beraten wir Sie gerne zu Stiftungen, wenn Sie auch nach Ihrem Tod Gutes tun möchten oder die Verwendung Ihres Vermögens regeln möchten. Ob im Rahmen der Gestaltungsberatung oder bei Erstellung der Steuererklärung - wir prüfen, welche Steuererklärungen abzugeben sind und suchen die bestmögliche Lösung für Sie.

Unsere Beratungsschwerpunkte:
Gestaltungsberatung
  • Entwicklung langfristiger Konzepte zur vorweggenommenen Erbfolge, um eine Erbschaft mit möglichst geringer Steuerbelastung zu ermöglichen
  • Steuerliche Bewertung Ihrer Immobilien und Abwägung der Übertragungsmöglichkeiten
  • Gestaltungen mittels Nießbrauch und Wohnrecht
  • Nachfolgegestaltungen zur Optimierung der Übertragung Ihrer Betriebes
Steuererklärungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung der Schenkung bzw. des Nachlasses nach steuerlichen Grundsätzen
  • Berechnungen der Steuerbelastungen unter Berücksichtigung möglicher Steuerbefreiungen, Freibeträge und Abzugsbeträgen
  • Prüfung von zu berücksichtigen Vorerwerben
Stiftungen
  • Unterstützung bei der Gründung einer Stiftung
  • Wahl der richtigen Stiftungsform
  • Familienstiftungen, Verbrauchsstiftungen, gemeinnützige Stiftungen - Erstellung der Stiftungssatzung
  • Erstellung der Steuererklärungen

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