Das Recht rund um die Immobilie fächert sich in eine Vielzahl von unterschiedlichen Aspekten und Fragestellungen auf, deren weitgehenden Teil wir aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung beraten können.
Wir beraten und helfen bei Fragen einmaliger Vorgänge, wie z.B. dem An- oder Verkauf einer Immobilie genau so, wie bei langfristigen Aufgabestellungen, Betreuung, Verwaltung, Abrechnung, Korrespondenz mit den verschiedenen Beteiligten. Hierbei gehören Eigentümer kleiner Einheiten genau so zu unserem Kundenkreis wie gewerbliche Institutionen. Die rein technische Verwaltung und Betreuung überlassen wir in Kooperation natürlich den hierauf spezialisierten Unternehmen, üblicherweise Hausverwaltungen mit deren Kooperationspartnern (Handwerker; Hausmeister; Versicherungen etc.).