"Strafverteidiger verteidigen zunächst Unschuldige, denn die Schuld wird erst am Ende eines Strafverfahrens durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt - und dann ist die Strafverteidigung in aller Regel zu Ende."
Steuerstrafrecht ist ein höchst komplexes und kompliziertes Thema, insbesondere weil es jeden betreffen kann, und häufig ohne eigenes Bewußtsein über ein eventuelles Fehlverhalten quasi aus dem heiten Himmel auf einen zukommt. Anders als bei vielen Strafrechtsapekten, die ein klar erkennbares und einem normal denkenden Menschen verständliches Verbot gewissen Handelns beinhaltet (Du sollst nicht töten; Du sollst nicht stehlen; ...), kann man steuerliche Straftatbestände tatsächlich ohne Bewußtsein der Unrichtigkeit des Tuns verwirklichen.
Die zunehmende Insensität des staatlichen Handelns führt zu einer erheblichen Steigerung der Fälle von Verfolgung der Steuerpflichtigen durch die Bußgeld- und Strafrechtsabteilungen der Finanzämter (BUSTRA). Dies ist auch eine Entwicklung der internen Verschärfungen (wenn ein Steuerprüfer Ungereimtheiten nicht weiterleitet macht er sich ggf. der Strafvereitelung im Amt schuldig), und häufig auch "nur" ein Routinevorgang, der nach Anhörung und Aufklärung dann auch wieder ohne Folgen abgeschlossen wird.
Egal wie vermeintlich harmlos eine Mitteilung der Einleitung eines Verfahrens wirken mag, oder wie sehr man darüber besorgt ist, solche Angelegenheiten sollten immer sofort ernst genommen werden. Dass man natürlich durch korrektes steuerrechtliches Gesamtverhalten im Vorfeld Gefahren der Strafbarkeit vermeiden kann und soll, ändert nichts an der gebotenen Klärung nach Bekanntwerden der Einleitung eines Verfahrens. In allen Fällen gilt es, Ruhe zu bewahren, die Sache nicht zu ignorieren oder zu verschleppen, und sich kundigen Rat einzuholen. Die Finanzbehörden haben ein umfangreiches Instrumentarium zur Informationsbeschaffung, und wenn ein Verfahren eingeleitet wurde, nimmt dieses seinen Lauf - koordiniert oder eventuell problematisch unkoordinierter (Durchsuchung; Beschlagnahme; dinglicher Arrest).
Aktuell ist eine Verschäfung des Vorgehens erkennbar, die Steuerberater werden soweit auch nur ansatzweise vertretbar mit beschuldigt, mit der Folge der Zerstörung jeglichen Vertrauens, Motivation des Steuerpflichtigen gegen den Berater vorzugehen, und weiterer Aushebelung des (theoretischen) verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Berater und seiner Mandantschaft. Die Berufskammern haben bis dato keine Initiative entwickelt, den unsachlichen, damit verfassungswidrigen Unterschied zwischen Geistlichen; Rechtsanwälten oder Steuerberatern hinsichtlich des Rechtes der Verschwiegenheit (die Pflicht einerseits stellt ein Recht auf der anderen Seite dar, das zusehends ausgehöhlt wird) anzugreifen. Selbst Rechtsanwälte sind - auch wenn sie nicht Beteiligte, also Beschuldigte sind - nicht mehr allumfänglich vor Durchsuchungen geschützt (2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17 "Jones Day" - letzter Stand 09/2021).
Wir vertreten auch Berufsträger, auch vor den Standesvertretungen, da bei Vorwurf einer Straftat automatisch die Berufskammern über die Eröffnung des Verfahrens, und den Verlauf informiert werden. Ab einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr (oder vergleichbarem Strafausspruch) ist automatisch die Entziehung der Zulassung zu diskutieren.
The risk of criminal liability is increasingly shifting to professionals. What used to be handled somewhat "laxly" is now the opposite. Tax advisors are included in the investigations for tactical reasons (this almost inevitably interrupts communication with the client and opens up the possibility of a search of a professional who is obliged to maintain confidentiality and is authorized to do so).
Criminal proceedings are often the result of unreliable documentation that has emerged during company audits. In plain English: accounting does not meet the requirements that the tax office can expect. Accounting can be rejected under certain, not uncommon, circumstances. This means that no tax determination is possible or permitted on these figures, and typically there are sometimes significant overestimates, and the difference between the tax declared and the result of the overestimation is then an under-declared tax, which is typically classified as a criminal offense.
This situation can be remedied by creating correct documentation, or in plain English: if you process the accounting correctly (which takes time), you can possibly achieve a reliable state again, which is then also relevant for the tax office.
We have the capacity and the know-how to correctly (re)establish accounting even over the years.