Für eine effiziente und bestmögliche steuerliche Beratung benötigen Sie einen kompetenten Partner gegenüber der Finanzverwaltung. Wir übernehmen nicht nur im Rahmen der laufenden Beratung die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und führen erforderliche Einsprüche, sondern beraten auch in bereits laufenden Rechtsbehelfsverfahren und begleiten Sie bei Betriebsprüfungen.
Sofern Ihnen Fehler in der Steuererklärung unterlaufen sind, unterstützen wir bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige und auch bei etwaigen Steuerstrafverfahren.