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Kanzleilogo
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Spezielle Anlässe

Neben der laufenden Beratung gibt es immer wieder spezielle Anlässe, in denen Sie Expertise in der Steuerberatung benötigen. Wir unterstützen Sie bereits bei der Unternehmensgründung und übernehmen die komplizierte Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt sowie die umsatzsteuerliche Registrierung. Des Weiteren helfen wir bei den ersten Entscheidungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit - Rechtsformwahl, Wahl der Umsatzbesteuerungsart, Form der Gewinnermittlung etc.. Kombiniert mit der Rechtsberatung erstellen wir Gesellschaftsverträge und Arbeitsverträge und erleichtern den Start in die Selbständigkeit. 

Doch auch im weiteren Verlauf gibt es immer wieder spezielle Beratungsanlässe. Wir beraten Sie bei Umstrukturierungen wie Verschmelzungen und Formwechseln, Unternehmenskäufen und Börsengängen. Hierbei haben wir stets neben den rechtlichen Aspekten auch die steuerlichen Auswirkungen im Blick. Auch bei Fragen im internationalen Steuerrecht, wie der Begründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft im Ausland oder beim Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite. 

Unsere Beratungsschwerpunkte:
Unternehmensgründung
  • Rechtsformwahl
  • Wahl der Gewinnermittlungsart
  • Unterstützung bei der Erstellung des Business Plans
  • Steuerhochrechnungen
  • Umsatzsteuerliche Erfassung, Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wahl der Umsatzbesteuerungsart
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Anstellungsverträgen
Umstrukturierungen
  • Rechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmenskäufen, Verschmelzungen, Einbringungen, Anwachsungen, Formwechseln (Mergers & Acquisitions)  
  • Tax Due Diligence  
  • Steuergutachten zu den steuerlichen Auswirkungen und Gegenüberstellung verschiedener Alternativen  
  • Erforderliche Anträge gegenüber der Finanzverwaltung und Fristenüberwachung
Internationales Steuerrecht
wir beraten nur in deutschem oder unmittelbar in Deutschland geltendem europäischem Gemeinschaftsrecht aus Sicht der Konsequenzen und Auswirkungen in Deutschland! Im jeweiligen Land kooperieren wir mit dort ansässigen Kanzleien
  • Auswahl und Koordination der jeweiligen erforderlichen Kooperationspartner
  • Beratung bei der Gründung von ausländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften
  • Steuergestaltungsmöglichkeiten
  • Verrechnungspreise
  • Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten von Tochtergesellschaften im Ausland und steuerlichen Auswirkungen
  • Beratung zu steuerlichen Risiken aus ungewollten Betriebsstätten im Ausland
Unternehmensnachfolge
  • Nachfolgegestaltung zur Reduzierung der Erbschaftssteuer
  • Übertragungen unter Nießbrauch
  • Unternehmertestament

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