Blick vom Landtag bei Sonnenuntergang nach Westen

Kanzleilogo
Platzl 4 (Orlando Haus)
D-80331 München
Telefon+49 (0)89 224655
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unsere Mitarbeiter*Innen

Wenn Du schnell gehen willst
gehe allein!
Wenn Du weit kommen willst,
gehe zusammen!

Unsere Kanzlei besteht natürlich nicht nur aus den Geschäftsführern und Berufsträgern, sondern umfasst ein weit gefächtertes Team mit ebenso weit gefächerten Kompetenzen.

Wir schreiben Teamwork gross, das gilt für die Zusammenarbeit mit den Mandanten genau so wie innerhalb der Kanzlei. Unserem Team gehören Auszubildende, Studenten*Innen im dualen Studium, ausgebildete Fachangestelte beider Berufsrichtungen (Rechtsanwalts- oder Steuerfachassistenten) sowie Hochschulabgänger*Innen betriebswirtschaflich ortientierter Studiengänge an.

Der Bildungsweg über die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten ermöglicht (zugegeben ein langer Weg) als einziger Ausbildungs- oder Lehrberuf den Erwerb eines einem Hochschulabschluss vorbehaltenen Berufs (Steuerberater).

Daneben, oder eher "davor" ist eine Forbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachassistenten*In oder Steuerfachassistenten*In sinnvoll, da hier in einem ersten Schritt die Fähigkeit zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf getestet werden kann. Das hier erworbene vertiefte Fachwissen schadet ja in keinem Fall und macht sich auch vergütungsmäßig positiv bemerkbar.

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*Innen auf diesen Wegen, und fördern jede Weiterbildung. 

Ausbildung zur/m Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte/n
  • wir bilden aus!
  • Voraussetzung ist ein normaler Schulabschluss der von den Berufsschulen der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern anerkannt wird. Bevorzugt, aber nicht zwingende Voraussetzung, ist ein mittlerer Bildungsabschluß.
Duales Studium
  • bei uns können Sie studieren, während Sie Praxiswissen erwerben
  • Die Voraussetzungen für das Studium regelt die jeweilige Hochschule
  • Nach Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit der Weiterbildung (es muss normalerweise eine gewisse Zeit der praktischen Berufserfahrung nachgewiesen werden) bis hin zur Steuerberaterprüfung 

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