Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen, und zwar in allen Fällen und allen "Dimensionen". Oft werden kleinere Forderungen für erbrachte Leistungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt, weil der Eindruck besteht, es würde mehr kosten als es bringt. Das mag manchmal zutreffen, insbesondere wenn der Schuldner dann doch insolvent ist oder wird, aber ein genereller Verzicht auf Kleinforderungen kann geschäftsschädigens sein, falls es sich herumspricht.
Hierbei helfen wir bei Beurteilung der Rechtslage, dem Erwerb des Schutzrechtes (Anmeldung beim jeweils zuständigen Amt), der Überwachung von Verlängerungsfristen, sowie eventuellen verletzenden Anmeldungen Dritter (Markenüberwachung).
Für den Fall der Rechtsverletzung unterstützen wir durch Einleiten geeigneter Schritte, wie Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung (incl. einstweiliger Rechtsschutz)
Wir unterstützen ebenfalls bei der Verteidigung des Schutzrechtes gegen Angriffe, und dem Angriff (Widerspruch oder Löschungsverfahren) gegen Schutzrechte Dritter, soweit diese rechtsverletzend sind oder unrechtmässig eingetragen wurden.